Die „Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“ unter Vorsitz von Prof. Dr. Jutta Limbach spricht 2005 der Bundesrepublik Deutschland ihre erste Empfehlung überhaupt aus: Das Gemälde soll an die Erben von Julius Freund zurückgegeben werden. Provenienzrecherchen und das Prüfen von Claims nehmen viel Zeit in Anspruch. „Erbschaftscheine, Geburtsurkunden der heutigen Erben und viele weitere Dokumente müssen begutachtet werden, das kann sehr kompliziert sein,“ erklärt mir Eline van Dijk, die zu dem Zeitpunkt noch nicht am Haus war. Das Gemälde kann dann 2009 an die Erben von Julius Freund, dessen Enkel und Urenkel, zurückgegeben werden. Nach der Kontaktaufnahme des Museums mit den Erben in Kanada kauft das LWL-Museum das Werk 2010 für die Sammlung des Museums an. „Insbesondere der sehr sensible und offene Austausch der Museumsmitarbeiter:innen mit der Erbengemeinschaft war entscheidend dafür, dass wir dieses herausragende Gemälde weiterhin in unserem Museum präsentieren dürfen. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar", sagt der damalige LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch.
„Die Geschichte des Bildes zeigt beispielhaft, wie im Nationalsozialismus ganze Kunstsammlungen aus Notsituationen der Besitzer:innen heraus verkauft werden mussten“, heißt es vor zehn Jahren in der Pressemitteilung unseres Museums.
Und dennoch ist jeder Fall, jedes Schicksal unterschiedlich. Man muss jedes Mal eine faire Lösung finden. „Der Fall des Blechens ist auf jeden Fall geeignet, um zu zeigen, warum man Provenienzforschung betreibt: damit solche Schicksale auch erzählt werden können“, schließt Eline van Dijk unser Gespräch. Danke für diese wichtigen Einblicke in den Weg von Blechens Romantischer Landschaft mit Ruine.